Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
(in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein)
Einsatzbereiche
- Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Reha-Kliniken
- Senioreneinrichtungen wie Wohneinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und Demenz-Wohngemeinschaften
- Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wie Wohneinrichtungen und Werkstätten
- Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Schulen und Wohneinrichtungen
- und andere…
Rahmenbedingungen
- Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehnjähriger Schulbesuch)
- kein Mindestalter erforderlich – BFD bis einschließlich des 99 Lebensjahres möglich
- Start ist jederzeit möglich
- Dauer: In der Regel 12 Monate, mindestens 6 Monate und maximal 18 Monate möglich
- Arbeitszeit 38,5 Stunden wöchentlich, auch im Schicht- und Wochenenddienst
- für Freiwillige über 27 ist auch Teilzeit möglich
- mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr bei 12 monatigem Einsatz
- verpflichtende Teilnahme an den gesetzlich geregelten Seminaren
- (25 Tage bei 12 Monaten, 1 Seminartag pro Monat für Freiwillige über 27)
Anspruch auf
- Taschengeld
- Pauschale für Unterkunft und Verpflegung
- Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung
- ggf. Kindergeld und Waisen- bzw. Halbwaisenrente
- Pädagogische Begleitung durch den Träger
- Fachliche Anleitung in den Einsatzstellen
Anerkennung
- als Vorpraktikum (z.B. für Ausbildung oder Studium)
- als praktischer Teil der Fachhochschulreife
- durch eine Abschlussbescheinigung der BIQ
- durch ein Arbeitszeugnis der Einsatzstelle
Bewerbungen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie) bitte per Mail oder per Post einreichen. Nach einem Bewerbungsgespräch versuchen wir gemeinsam einen passenden Einsatzort zu finden.
Mitglied im / gefördert durch