Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Einsatzbereiche (in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein)
- Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Reha-Kliniken
- Senioreneinrichtungen wie Wohneinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und Demenz-Wohngemeinschaften
- Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wie Wohneinrichtungen und Werkstätten
- Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Schulen und Wohneinrichtungen
- und andere…
Rahmenbedingungen
- Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehnjähriger Schulbesuch)
- kein Mindestalter erforderlich – FSJ bis einschließlich des 26 Lebensjahres möglich
- Start ist ganzjährig möglich
- Dauer: In der Regel 12 Monate, mindestens 6 Monate und maximal 18 Monate möglich
- Arbeitszeit bis zu 39 Stunden wöchentlich, auch im Schicht- und Wochenenddienst
- mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr bei 12 monatigem Einsatz
- verpflichtende Teilnahme an den gesetzlich geregelten Seminaren (25 Tage bei 12 Monaten)
Für Bewerber*innen aus EU-Staaten gelten weitere Rahmenbedingungen:
- Beginn immer am 1. September
- Bewerbungsschluß im März
- Sprachzertifikat (mindestens B1)
- Volljährigkeit bis einschließlich des 25 Lebensjahres
Für Bewerber*innen aus nicht EU-Staaten gelten noch weitere Rahmenbedingungen:
- gültiges Visum mit Aufenthaltstitel
Anspruch auf
- Taschengeld
- Pauschale für Unterkunft und Verpflegung
- Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung
- Kindergeld und ggf. Waisen- bzw. Halbwaisenrente
- Pädagogische Begleitung durch den Träger
- Fachliche Anleitung in den Einsatzstellen
Anerkennung
- als Vorpraktikum (z.B. für Ausbildung oder Studium)
- als praktischer Teil der Fachhochschulreife
- durch eine Abschlussbescheinigung der BIQ
- durch ein Arbeitszeugnis der Einsatzstelle
Bewerbungen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopie) reichen Sie bitte per Mail oder per Post ein. Nach einem Bewerbungsgespräch suchen wir gemeinsam einen passenden Einsatzort für Sie. Für Bewerber aus (nicht) EU-Staaten legen bitte noch ihr Sprachzertifikat bei.
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