Weiterbildungsprämie für Umschulungen
Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer abschlussbezogenen Umschulung beim Bestehen einer durch Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro, beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro. Die Neuregelung ist befristet für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen und wird evaluiert.
Warum eine Weiterbildungsprämie?
Bei erfolgreichem Abschluss einer Umschulung können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Bonus für das erfolgreiche Bestehen der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erhalten. Die berufliche Qualifikation soll damit gestärkt werden und kann für die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen zusätzlich den Übergang von Ausbildung ins Berufsleben erleichtern.
Die Regelung gilt nicht für trägereigene Zertifikate und Prüfungen.
Für wen ist die Weiterbildungsprämie?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Umschulung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Wann wird die Weiterbildungsprämie ausgezahlt?
Die Weiterbildungsprämie wird ausgezahlt, wenn Sie Ihrer zuständigen Arbeitsagentur Ihr Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis vorlegen.
Ab wann gilt die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie gilt für Umschulungen, die nach dem 1. August 2016 gestartet sind und noch vor dem 31. Dezember 2020 beginnen.