Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit. Die Förderung der beruflichen Bildung soll mehr Menschen in Arbeit bringen. Der Bildungsgutschein entspricht dabei einer schriftlichen Zusage der Kostenübernahme für Umschulungs-, Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesarbeitsagentur. Einzulösen ist der Bildungsgutschein bei allen Institutionen, die zertifizierte Kurse und Bildungsgänge anbietet. Beim bildungsmarkt unternehmensverbund trifft dies auf nahezu alle Bildungsangebote zu. Sind sämtliche Bedingungen erfüllt und entscheiden sich die Bildungswilligen für eine förderungsfähige Bildungsmaßnahme, deckt der Bildungsgutschein die entstehenden Kosten über die Gesamtdauer der Maßnahme vollständig ab.

Unsere Ansprechpartner*innen für Sie

Jacqueline Glöckler
+49-30-554403511
+49-173-4627935
jgloeckler@bildungsmarkt.org

Julian Taraz
+49-30-586318060
+49-151-26441736
jtaraz@bildungsmarkt.org

Die laufenden Kosten einer üblichen Haushaltsführung und Lehrgangsgebühren fördern die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherungsträger bei Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt über einen Bildungsgutschein.

  • Welche Kosten werden übernommen?

    In der Regel übernehmen die jeweiligen Kostenträger die Ausbildungskosten sowie alle weiteren Ausgaben, die durch die regelmäßige Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen. Dazu zählt beispielsweise das Fahrgeld für An- und Abreise zur Ausbildungsstätte. Können die Lehrgänge nicht am Heimatort stattfinden, werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Ausbildungszeit übernommen. Sind minderjährige Kinder mit Betreuungsbedarf im Haus, besteht Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder weitere Betreuungsmöglichkeiten, die sich am Bedarf des Nachwuchses orientieren. Allerdings sind dann andere Behörden oder Institutionen die Kostenträger, wie zum Beispiel bei der Inanspruchnahme eines Kita-Gutscheins. So steht der Bildungsgutschein auch dem Personenkreis zur Verfügung, der aufgrund familiärer Verpflichtungen scheinbar ans Haus gebunden ist. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bezieht es für die Dauer der Bildungsmaßnahme weiter. Welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, klären Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem*r Fallmanager*in oder Ihrem*r Ansprechpartner*in in den Rentenversicherungsanstalten.

  • Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

    Arbeitslose, deren Vermittlungsfähigkeit durch Qualifizierungsmaßnahmen zu verbessern ist, können einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer*innen, die von Kündigung bedroht sind oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Ebenfalls profitieren in bestimmten Fällen Bezieher*innen von ALG II vom Bildungsgutschein. Der*die zuständige Arbeitsvermittler*in in Berlin oder an Ihrem Wohnort muss zunächst die Notwendigkeit einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme erkennen. Ist die Vermittlung eines*r Arbeitslosen ohne Weiterbildung aussichtslos, stehen die Chancen auf eine Zusage gut. Alternativ kann der*die Ansprechpartner*in in der Agentur für Arbeit allerdings auch andere Maßnahmen empfehlen, wenn diese einen vergleichbaren Erfolg versprechen. Zu den Fördervoraussetzungen seitens der Arbeitsuchenden zählt zusätzlich eine vorausgegangene mindestens dreijährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

  • In Fällen der beruflichen Rehabilitation

    Ein Bildungsgutschein wird ebenfalls häufig ausgestellt, wenn Arbeitsuchende aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung benötigen. In diesen Fällen übernimmt nicht die Agentur für Arbeit die Kosten, sondern die zuständigen Versicherungsträger wie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalt oder die Berufsgenossenschaft in Berlin. Diese Fördermöglichkeiten stehen denjenigen Personen zu, die infolge anhaltender Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, in ihrem ursprünglichen Tätigkeitsfeld Einkünfte zu erzielen. Der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ist auch hier Ziel der Maßnahme. Nicht selten ergreifen die Betroffenen einen neuen Beruf, der ihren aktuellen Fähigkeiten entspricht.

  • Was wird mit dem Bildungsgutschein gefördert?

    Kann ein*e Antragsteller*in noch keine berufliche Ausbildung vorweisen, erfüllt aber die Förderbedingungen, ermöglicht der Bildungsgutschein eine Berufsausbildung. Umschulungsmaßnahmen kommen für die Arbeitsuchenden infrage, die bereits über eine Ausbildung verfügen, im alten Tätigkeitsbereich jedoch nicht vermittelbar sind. Weiterbildungsmaßnahmen sind für diejenigen Bewerber*innen gedacht, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt durch Qualifizierungsmaßnahmen verbessern. Die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die wir Ihnen auf unseren Webseiten vorstellen, erfüllen mehrheitlich die Voraussetzungen, die Rententräger oder die Agentur für Arbeit an Maßnahmen stellen, und sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert.

  • Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

    Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen melden sich zunächst beim zuständigen Jobcenter arbeitslos beziehungsweise Arbeit suchend. Im Kontakt mit dem*r Fallmanager*in lassen sich nicht nur die Vermittlungschancen beleuchten, sondern ebenfalls klären, ob die Förderbedingungen erfüllt sind. Die Betroffenen sind gut beraten, sich ein ungeschöntes Bild ihrer eigenen Situation zu verschaffen. Die Arbeitsagentur kann nur der Partner auf dem Weg in eine Erfolg versprechende Zukunft sein. Viele Fallmanager*innen sehen Eigeninitiative bei den Ratsuchenden gern. Dennoch sind im ersten Schritt mehrheitlich Versuche zu unternehmen, ohne Bildungsgutschein am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Erkennt der*die Berater*in bei der Arbeitsagentur die Bemühungen der Arbeitsuchenden und kann er*sie die Aussichtslosigkeit nachvollziehen, wird er gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein gegeben sind. Anders verhält es sich, wenn ein Bildungsgutschein aus Gründen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch genommen werden soll. In diesem Fall wird er*sie Sie an die entsprechenden Kostenträger in den Rentenversicherungsanstalten verweisen. Für erste Beratungsgespräche finden Sie auch in unserem Haus professionelle Ansprechpartner*innen.

  • Gültigkeitsdauer eines Bildungsgutscheins

    Der Kostenträger empfiehlt in der Regel nicht eine bestimmte Maßnahme, sondern stellt den Bildungsgutschein für einen begrenzten Zeitrahmen aus. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins ist die Maßnahme zu beginnen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Mit der Einlösung des Bildungsgutscheins sind spezielle Bedingungen verknüpft. So darf der Bildungsgutschein nur für solche Lehrgänge eingesetzt werden, die von einer fachkundigen Stelle zertifiziert sind. Die dort gewählten Bildungsangebote müssen mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmen. Haben die Betroffenen beispielsweise mit ihrem*r Fallmanager*in ausgemacht, dass eine berufliche Ausbildung anzustreben ist, entscheidet sich der Arbeitsuchende dann jedoch für eine andere Bildungsmaßnahme, verfällt der Anspruch. Vergleichbares kann eintreten, wenn der*die Teilnehmer*in den Bildungsgutschein nicht rechtzeitig beim Bildungsträger vorlegt und die Maßnahme beginnt, bevor die Bildungsstätte den Gutschein bei der ausstellenden Agentur zur Prüfung vorlegen kann. In seltenen Fällen kann es auch zum nachträglichen Versagen kommen, wenn Bewerber*innen nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, die für eine erfolgreiche Kursteilnahme Bedingung sind. Dies kann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein vorgeschriebener Schulabschluss fehlt.

  • Wie finde ich eine geeignete Bildungsmaßnahme?

    Neben den Voraussetzungen, die durch die Kostenträger vorgeschrieben sind – die Zertifizierung des Bildungsträgers und der einzelnen Maßnahmen – ist es für die Bewerber*innen wichtig, eine Tätigkeit zu finden, die sie erfolgreich und für viele Jahre ausüben können. Gleichfalls muss der Arbeitsmarkt im angestrebten Bereich Bedarf aufweisen, damit die spätere Eingliederung gelingt. Trotzdem sind die Möglichkeiten vielfältig und schwer überschaubar. Nicht immer ist eine Ausbildung oder Umschulung notwendig, um die Vermittelbarkeit von Arbeitsuchenden zu verbessern. In anderen Fällen sind ausschließlich diese Bildungsgänge Erfolg versprechend. Entscheidend ist der Einzelfall. Wer bereits konkrete Vorstellungen über seinen Bildungsbedarf hat oder noch auf der Suche ist, kann die in unserem Haus angebotene Beratung in Anspruch nehmen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Möglichkeiten im Interesse einer beruflichen Lebenswegplanung für Menschen aller Altersgruppen. Für jüngere Bildungwillige unter Ihnen, stehen verschiedene Coachingangebote auf dem Programm, in denen Sie unterschiedliche Berufsfelder erproben können, um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten.

  • Während der Bildungsgänge optimal begleitet

    Sie können Ihren Bildungsgutschein für einen langjährigen Bildungsweg einsetzen oder an einer mehrmonatigen Maßnahme zur Qualifizierung teilnehmen. In jedem Fall stehen Ihnen unsere Coaches, Berater*innen und Ansprechpartner*innen für die Dauer der Lehrgänge in vollem Umfang zur Verfügung. Alle Teilnehmer*innen profitieren dabei von der Erfahrung der Mitarbeiter*innen beim bildungsmarkt unternehmerverbund. Gemeinsam schaffen wir Hürden aus dem Weg und unterstützen Sie, damit Sie für die Zeit nach dem Abschluss der Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind und in der Lage, erfolgreich in eine neue berufliche Zukunft starten.

  • Über die Ausbildungen und Träger

    Unsere Schulungsmaßnahmen orientieren sich dicht an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Im bildungsmarkt unternehmensverbund finden Sie über die verschiedenen Ausbildungsgänge zu mehr als 30 Berufen im Handwerk oder zu Dienstleistungs- und Industrieberufen. Neben der theoretischen Ausbildung erwerben Sie Praxis in unterschiedlichen Betrieben. Darunter auch die dem bildungsmarkt unternehmensverbund zugehörigen Träger bildungsmarkt vulkan gmbh, bildungsmarkt waldenser gmbh, kiezküchen gmbh, spok sport und kultur gmbh. Zuletzt beenden die Teilnehmer*innen ihre Ausbildung mit anerkannten Abschlüssen, die sich von denen des ersten Bildungswegs nicht unterscheiden. Qualifizierungsmaßnahmen, die dem Bereich Weiterbildung zuzuordnen sind, schärfen Ihr berufliches Profil und verbessern Ihre Chancen bei der Bewerbung um attraktive Angebote auf dem Stellenmarkt. Mit einem Bildungsgutschein stehen Ihnen viele Berufswege und Ausbildungsgänge zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, in der Arbeitswelt erstmals oder erneut Fuß zu fassen.

Es wurden 47 Ergebnisse gefunden
Berater*in für Integration und Migration
Berater*in für Integration und Migration – Modul Antrags- und Formularwesen Integrations- / Beratungskontex
Berater*in für Integration und Migration – Modul Interkulturelle Kompetenz & Konfliktmanagement in Beratung
Berater*in für Integration und Migration – Modul Kommunikation im Beratungssetting
Berater*in für Integration und Migration – Modul Rechtl./soz. Regelungen im Integr.prozess
Berater*in für Integration und Migration – Modul Sprachmittlung im Beratungskontext
Berufsbezogene Sprachförderung – Berufsfeld Gastronomie
Grundlagen-Qualifizierung Arbeiten im hauswirtschaftlichen Bereich – Reinigung von Textilien und Räumlichkeiten
Grundlagen-Qualifizierung Arbeiten im Konferenzservice und Catering
Grundlagen-Qualifizierung Arbeiten im Service
Grundlagen-Qualifizierung Arbeiten im Service (in Pankow)
Grundlagen-Qualifizierung Arbeiten in der Küche
bildungsmarkt unternehmensverbund
#pf-content, #pf-content > div { overflow: auto; }#pf-content > .vc_column-inner { width: 50%; float: left; padding-right: 30px; }#pf-content > .vc_column-inner:nth-child(3) { display: none; }#pf-body { font-family: Arial, Helvetica, sans-serif !important; font-size: 9pt !important; line-height: 1.3rem; }#pf-src-url { margin-bottom: 50px; }body { padding-top: 0 !important; }.popup-kontakt { display: none; }.print-header { height: auto; width: 100%; overflow: hidden; border-bottom: 1px solid #000; margin-bottom: 30px; }.bildungsagent-header span{ font-weight: 600; }.foerderer { text-align: right; display: flex; overflow: auto; }.foerderer img { margin: 0 !important; }.foerderer-text { margin-bottom: 20px; }#pf-content { margin-top: -10px; }.bewerbungsfeld, .copy-mid, .copy-right, .copy-left img { display: none !important; }.bewerbungsfeld { display: none !important; }.bewerbungsfeld h2 { display: none !important; }.traeger-gallery-details-images { overflow: auto !important; float: left; }.traeger-gallery-details-images img { float: left !important; max-width: 100px !important; }ul { padding-left: 20px; }.gform_wrapper, h3 { display: none; }body.pt-sm-3, body.py-sm-3 { padding-top: 0 !important; }body.pt-2, body.py-2 { padding-top: 0 !important; }@page { margin-left: -5px !important; margin-right: -5px !important; margin-top: 10px !important; }.vc_col-sm-6 { width: 50%; float: left; padding-right: 30px; }.vc_col-sm-6:nth-child(2) { margin-top: 15px; }#pf-body #pf-title { border-bottom: none; margin-top: 0; }.job-attribute p { margin-bottom: 0; }.job-attribute strong { display: block; }.berater-liste ul { list-style-type: none !important; padding-left: 0; }.qr-code { border-top: 1px solid #8e8e8e; overflow: auto !important; }.qr-code img { float: none; display: block; width: 100px; }